Betriebsratswahl: Fair.die oder Ver.di

Die Beteiligten streiten über die Anfechtung einer Betriebsratswahl bei der Arbeitgeberin. Bei dieser handelt es sich um eine Servicegesellschaft mit ca. 1.630 Beschäftigten. Neben ca. 40 bis 50 Personen in der Zentrale waren die übrigen Beschäftigten mit Reinigungstätigkeiten in Schulen, Kindergärten und Bürogebäuden befasst. Bei der Betriebsratswahl 2018 traten u.a. eine Liste mit dem Kennwort „Fair.die und eine weitere Liste mit dem Kennwort „Ver.di“ an. Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 31.07.2020 – 10 TaBV 42/19

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Kündigung wegen Zündens eines Silvesterböllers – Vergleich

Der Kläger ist bei der Beklagten, einem Logistikdienstleister, seit August 2016 als Logistikmitarbeiter beschäftigt. Am 31.12.2018 gegen 07.30 Uhr hielt sich der Kläger mit anderen Mitarbeitern im Raucherbereich hinter einer Lagerhalle auf. Er zündete einen Knallkörper und warf diesen aus dem Raucherbereich über eine Umzäunung auf das angrenzende Betriebsgelände. Anschließend klagte ein Leiharbeitnehmer der Beklagten über Hörbeeinträchtigungen. Die Parteien einigten sich in der Verhandlung auf einen Vergleich, wonach das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist gegen Zahlung einer Abfindung beendet wird. Damit ist der Rechtsstreit beendet. Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 13 Sa 551/19

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Deutliche Kritik an Personalabteilung bei berechtigtem Anlass kein Kündigungsgrund

Der Kläger war bei der Beklagten, einem öffentlichen Nahverkehrsunternehmen, seit 2016 als Straßenbahnfahrer beschäftigt. Im Juni 2017 erlitt er während der Arbeit einen Unfall, bei dem er verletzt wurde. Er ist seitdem arbeitsunfähig erkrankt. Eine Tätigkeit als Straßenbahnfahrer kam danach dauerhaft nicht mehr in Betracht. Der Kläger ist als schwerbehinderter Mensch anerkannt. Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 8 Sa 483/19

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Streit über die Vergütung eines sog. Roomboys – Fortsetzung der Verhandlung

Nachdem der Kläger den im Verhandlungstermin am 08.11.2017 geschlossenen Ver-gleich (Pressemitteilung Nr. 60/17 vom 08.11.2017) widerrufen hat, wird das Verfahren fortgesetzt. Die Beklagte erbringt u.a. Dienstleitungen im Bereich Hotelservice. Der Kläger war bei dieser als sog. Roomboy beschäftigt und reinigte in einem Hotel Gästezimmer und Suiten. Die Beklagte zahlte ihren Arbeitnehmern die jeweils gültigen Tarifmindest-löhne. […]

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Außerdienstliche Straftat rechtfertigt keine fristlose Kündigung

Der Kläger war seit 1991 bei der Beklagten, einem Chemieunternehmen, im Labor beschäftigt. Er arbeitete dort im Bereich der Qualitätsanalyse und war im Wesentlichen mit der Herstellung und Prüfung von Silikonprüfplatten befasst. Am 02.08.2016 wurden in seiner Wohnung von der Polizei 1,5 Kilogramm chemischer Stoffmischungen gefunden, die von dieser als gefährlich bewertet wurden. In der […]

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Betriebsrente wegen Erwerbsminderung auf Antrag rückwirkend zu gewähren

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine Betriebsrente wegen Erwerbminderung rückwirkend zu gewähren ist. Eine entgegenstehende Bestimmung in den Allgemeinen Versicherungsbedingen (AVB) einer Pensionskasse, die eine An-tragstellung unter Vorlage von Nachweisen verlangt und zugleich die Betriebsrente erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt, ist unwirksam. Die 6. Kammer hat dem Kläger deshalb für 33 Monate weitere Betriebsrente in Höhe von insgesamt 21.783,96 Euro brutto zugesprochen. Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2017 – 6 Sa 983/16

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Zurückweisung des Antrags auf Unterlassung des Streiks im Arbeitskampf in der Metall- und Elektroindustrie

Das Arbeitsgericht Krefeld hat den für morgen, den 01.02.2018 um 06:00 Uhr in einem metallverarbeitenden Betrieb in Viersen aus dem Bereich der Automobilzulieferung angekündigten Streik nicht untersagt. Den entsprechenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hat es zurückgewiesen. Auf das Verfahren wurde mit geson-derter Pressemitteilung vom heutigen Nachmittag hingewiesen. Arbeitsgericht Krefeld, Aktenzeichen 1 Ga 1/18

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Erwähnung selbständiger Arbeitsweise kein Zeugnisbrauch

Die Parteien streiten über den Inhalt eines Arbeitszeugnisses. Für einen Zeugnisbrauch ist es erforderlich, dass die ausdrückliche Bescheinigung bestimmter Merkmale in einem bestimmten Berufskreis üblich ist. Nach Beteiligung der Rechtsanwaltskammern Düsseldorf, Köln und für den Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm, die auf Ersuchen des Landesarbeitsgerichts eine Umfrage zu dem behaupteten Zeugnisbrauch bei Rechtsanwaltskanzleien mit internationaler Ausrichtung durchgeführt haben, bestand der von der Klägerin angenommene Zeugnisbrauch nicht. Das Landesarbeitsgericht hat die Revision nicht zugelassen. Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2017 – 12 Sa 936/16

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