Michael Falke
Rechtsanwalt
Fachanwaltsbezeichnung:
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Interessenschwerpunkten:
kollektives Arbeitsrecht, Individualarbeitsrecht, TVöD und Beamtenrecht
beruflicher Werdegang:
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht (Bundesrepublik Deutschland).
Herr Rechtsanwalt Michael Falke hat im Dezember 1991 seine Universitätsausbildung mit dem Abschluss des ersten Staatsexamens erfolgreich beendet. Schon während der Studienzeit und des Referendariat hat er dauerhaft zu einer großen hannoverschen Rechtsanwaltskanzlei Kontakt gehalten, so dass er seinem Fachwissen hinsichtlich Prozessführung und Prozesstaktik vertiefen konnte.
Während der Referendarausbildung lag der Schwerpunkt in der zivilrechtlichen Tätigkeit bzw. im Arbeitsrecht. So absolvierte Herr Rechtsanwalt Falke die Wahlstation bei dem Arbeitsgericht Hannover und bei einem arbeitsrechtlich orientierten Rechtsanwalt in Hannover.
Nach seiner Zulassung zur Anwaltschaft im August 1995 hat Herr Rechtsanwalt Falke zuerst eine Anstellung als Rechtsanwalt in einer hannoverschen Kanzlei aufgenommen. Er hat sich jedoch früh für die Selbstständigkeit entschieden, so dass er im Jahr 1996 die jetzige Rechtsanwaltskanzlei Falke & Collegen gründete, die er seither mit den anderen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten kontinuierlich ausgebaut hat.
Herr Rechtsanwalt Falke hat überdies auch die Berechtigung erworben, seit dem 31.01.2001 die Bezeichnung eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht zu führen. Herr Falke vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber im individuellen Arbeitsrecht sowie im kollektiven Arbeitsrecht. Außerdem vertritt Herr Falke bundesweit Betriebsräte und Gesamtbetriebsräte. Aufgrund seiner bundesweiten Tätigkeit ist Herr Falke bereits vor den meisten Landesarbeitsgerichten und bereits mehrfach vor dem Bundesarbeitsgericht aufgetreten.
Seit 2016 ist Herr Falke darüber hinaus Referent für Betriebsräte-Seminare für einem namenshaften großen Seminaranbieter.