Ralf Lüddecke

Ralf Lüddecke

Fachanwaltsbezeichung

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fachgebiete

  • Ordnungswidrigkeiten
  • Baurecht
  • Erbrecht
  • Versicherungsrecht

Beruflicher Werdegang

Herr Rechtsanwalt Ralf Lüddecke ist seit dem Jahr 2000 in der Rechtsanwaltskanzlei Falke & Collegen tätig. Ein wirtschaftsrechtliches Grundlagenstudium in Verbindung mit arbeits- und prozessrechtlichen Studienschwerpunkten legt die Grundlage für die Berufslaufbahn. Durch die laufende vertiefende Berücksichtigung europarechtlicher Aspekte wird die Ausbildung auch den modernen Anforderungen der Anwendung internationalen Rechts gerecht.

Herr Lüddecke ist im Anschluss an seine Ausbildung als Jurist im Personalwesen der Daimler Aerospace GmbH tätig gewesen. Seit 1998 ist Herr Lüddecke als Rechtsanwalt zugelassen und war zunächst in einer überörtlichen Sozietät in Hildesheim tätig.

Seit 2010 vertritt Herr Lüddecke Mandaten in rechtlich und tatsächlich anspruchsvollen arbeitsrechtlichen Mandaten vorwiegend vor den Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht.

Herr Lüddecke ist seit dem 09. März 2011 berechtigt, die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht zu führen. Die Beratung und Vertretung in verkehrs- und versicherungsrechtlichen Angelegenheiten ist ein Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit. Die langjährige Berufserfahrung in der Schadensregulierung kommt Mandaten unter anderem bei der Regulierung schwerer Unfallschäden zugute.